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Heckmarkierung nach ECE 70.01: Wer braucht sie und wann?

Stand: September 2026 · Kein Rechtsrat, keine Gewähr für Vollständigkeit

Kurz beantwortet

Die ECE-Regelung 70.01 betrifft die hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge: Lastkraftwagen über 7,5 t sowie Anhänger und Sattelanhänger über 3,5 t. In Deutschland ist die Markierung nicht generell für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, in mehreren europäischen Staaten – etwa Frankreich, Italien, Spanien und Portugal – wird sie jedoch kontrolliert. Wer international unterwegs ist, fährt mit einer konformen Markierung deutlich sicherer.

Welche Fahrzeuge betrifft die Regelung?

Die Regelung unterscheidet zwei Anwendungsfälle. Zugfahrzeuge – also Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen – tragen die schräg gestreifte Ausführung. Anhänger und Sattelauflieger tragen die waagerecht gestreifte Ausführung. Beide bestehen aus einem gelben, retroreflektierenden Feld mit rotem, fluoreszierendem Rand.

Für leichte Nutzfahrzeuge unter den genannten Gewichtsgrenzen ist die Markierung nicht vorgesehen. Sie darf dort auch nicht beliebig angebracht werden, weil eine falsch verwendete Kennzeichnung andere Verkehrsteilnehmer in die Irre führt.

Voll- oder Halbmarkierung?

Die Vollmarkierung besteht aus vier Tafeln, die Halbmarkierung aus zwei. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom verfügbaren Platz am Heck und von der Fahrzeugbreite ab. In der Praxis wird bei Aufliegern und Anhängern häufig die Halbmarkierung eingesetzt, weil Rückleuchten, Unterfahrschutz und Portaltüren die Fläche begrenzen.

FahrzeugAusführungMaß je TafelStreifenbild
Sattelauflieger, AnhängerKlasse 2, Halbmarkierung565 × 196 mmwaagerecht
Zugmaschine, LKWKlasse 1, Halbmarkierung565 × 132 mmschräg (links-/rechtsweisend)

Worauf es bei der Ausführung ankommt

  • Retroreflektierende gelbe Fläche der Klasse RA3/C – sie leuchtet im Scheinwerferlicht deutlich weiter als RA1.
  • Roter Rand in fluoreszierender Ausführung, damit die Tafel auch bei Tageslicht und Dämmerung auffällt.
  • Anbringung rechtwinklig zur Fahrzeuglängsachse, symmetrisch und möglichst weit außen am Heck.
  • Saubere, fettfreie und ebene Fläche als Untergrund – bei Folie ebenso wie bei Magnet.

Muss es eine Alutafel sein?

Nein. Maßgeblich ist die Ausführung der Markierung, nicht ihr Trägermaterial. Selbstklebende Folie und Magnetschilder erfüllen dieselbe Funktion, verursachen aber keine Bohrlöcher, kein Zusatzgewicht und lassen sich – im Fall der Magnetvariante – bei Fahrzeugwechsel umsetzen.

Häufige Fragen

Gilt die Heckmarkierung auch für Fahrten innerhalb Deutschlands?
In Deutschland ist sie nicht für alle Fahrzeuge generell vorgeschrieben. Sie erhöht aber die Sichtbarkeit und ist bei Auslandsfahrten in mehreren EU-Staaten üblich beziehungsweise gefordert.
Wie hoch soll die Markierung angebracht werden?
So tief wie möglich am Heck, ohne von Aufbauteilen verdeckt zu werden, und symmetrisch zur Fahrzeugmitte.

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