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Heckmarkierung im Ausland: Frankreich, Italien und Spanien

Stand: September 2026 · Kein Rechtsrat, keine Gewähr für Vollständigkeit

Kurz beantwortet

In mehreren europäischen Staaten wird die hintere Kennzeichnung nach ECE 70.01 bei Kontrollen erwartet. Frankreich verlangt zusätzlich die Toter-Winkel-Kennzeichnung „Angles Morts“ an drei Fahrzeugstellen. Wer regelmäßig ins Ausland fährt, sollte beide Kennzeichnungen dauerhaft am Fahrzeug führen.

Frankreich

Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt dort die Pflicht zur Kennzeichnung der toten Winkel: zwei seitliche und eine hintere Kennzeichnung, jeweils in einer Höhe zwischen 0,90 m und 1,50 m. Die Heckmarkierung nach ECE 70.01 ist bei schweren Fahrzeugen ebenfalls üblich und wird kontrolliert.

Italien und Spanien

Auch dort gehört die hintere Kennzeichnung schwerer Fahrzeuge zum kontrollierten Standard. Ergänzend werden je nach Transportart weitere Kennzeichnungen verlangt, etwa bei Überbreite oder Langgut.

Praxistipp für Fuhrparks

  • Heckmarkierung dauerhaft am Auflieger belassen, statt sie nur für Auslandsfahrten anzubringen.
  • Angles-Morts-Kennzeichnung als Set mitführen und bei Wechselfahrzeugen magnetisch ausführen.
  • Zustand der Reflexfolie regelmäßig prüfen – ausgeblichene Markierungen fallen bei Kontrollen auf.

Häufige Fragen

Reicht die deutsche Ausstattung für Fahrten nach Frankreich?
Nicht unbedingt. Die Angles-Morts-Kennzeichnung ist eine französische Zusatzanforderung und muss separat angebracht werden.
Gilt das auch für Anhänger?
Die Angles-Morts-Kennzeichnung betrifft das Fahrzeug ab 3,5 t; die Heckmarkierung betrifft je nach Ausführung Zugfahrzeug oder Anhänger.

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