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Warnmarkierung nach DIN 30710: Aufbau, Anbringung, Fahrzeuge

Stand: September 2026 · Kein Rechtsrat, keine Gewähr für Vollständigkeit

Kurz beantwortet

Die DIN 30710 beschreibt die rot-weiße Warnmarkierung an Fahrzeugen, die im öffentlichen Verkehrsraum arbeiten oder häufig als Hindernis auftreten – etwa Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes, der Verkehrssicherung und der Ver- und Entsorgung. Die Streifen werden an Front und Heck angebracht, bei ausschwenkenden Aufbauten zusätzlich seitlich.

Aufbau der Markierung

  • Abwechselnd rote und weiße Schrägstreifen im Wechsel, retroreflektierend.
  • Übliches Format je Tafel: 141 × 565 mm.
  • Streifenrichtung weist nach außen, damit der Fahrzeugumriss erkennbar wird.
  • Anbringung möglichst weit außen und in gleicher Höhe auf beiden Seiten.

Magnet oder selbstklebend?

NutzungEmpfehlung
Dauerhaft im BetriebsdienstSelbstklebend
Saisonal, z. B. WinterdienstMagnetisch
Miet- und WechselfahrzeugeMagnetisch
Aluminium- oder GFK-AufbauSelbstklebend

Was die Markierung nicht ersetzt

Die Warnmarkierung macht das Fahrzeug erkennbar. Rundumkennleuchte, Warnkleidung und die Absicherung der Arbeitsstelle nach RSA bleiben davon unberührt und sind je nach Einsatz zusätzlich erforderlich.

Häufige Fragen

Ist die Warnmarkierung für jedes Nutzfahrzeug Pflicht?
Nein. Sie betrifft Fahrzeuge, die im Verkehrsraum arbeiten oder häufig als Hindernis auftreten; Details regeln Vorschriften und Auftraggeber.
Darf ich die Streifen selbst zuschneiden?
Besser nicht. Das genormte Streifenbild und die Maße gehen dabei verloren.
Wie lange halten die Streifen?
Bei laminierter Ausführung mehrere Jahre; nachlassende Reflexwirkung ist das Signal zum Austausch.

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