Videoüberwachung: Wie viele Schilder braucht ein Gelände?
Stand: September 2026 · Kein Rechtsrat, keine Gewähr für Vollständigkeit
Kurz beantwortet
Der Hinweis muss vor dem Betreten des überwachten Bereichs erkennbar sein. Praktisch heißt das: ein Schild an jedem Zugang und jeder Zufahrt, in Blickhöhe, gut lesbar aus etwa fünf Metern. Auf großen Flächen kommen Schilder an Sichtachsen und Ecken hinzu.
Faustregel für die Platzierung
| Bereich | Schilder | Größe |
|---|---|---|
| Einzelne Tür oder Tor | 1 | 15 × 15 cm |
| Betriebshof mit zwei Zufahrten | 2 bis 4 | 25 × 25 cm |
| Weitläufiges Gelände | an jedem Zugang plus Ecken | 25 × 25 cm |
Was auf das Schild gehört
- Kamera-Piktogramm nach DIN 33450
- Kurze, eindeutige Textzeile
- Verweis auf die ausführlichen Informationen zur Verantwortlichkeit
Warum Magnet praktisch ist
An Toren, Containern und Metalltüren lässt sich das Schild ohne Bohren anbringen und bei Umbauten versetzen – hilfreich, wenn sich der überwachte Bereich ändert.
Häufige Fragen
- Reicht ein Schild am Haupteingang?
- Nur wenn es der einzige Zugang ist. Sonst ist jeder Zugang zu kennzeichnen.
- Muss der Verantwortliche auf dem Schild stehen?
- Das Schild gibt den ersten Hinweis; die vollständigen Angaben werden auf einer zweiten Stufe bereitgehalten.
- Sind Schilder ohne Kamera erlaubt?
- Ein Hinweis ohne tatsächliche Überwachung ist irreführend und sollte unterbleiben.
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