Lohofol

Schulbus-Kennzeichnung: Wann die Warntafel Pflicht ist

Stand: September 2026 · Kein Rechtsrat, keine Gewähr für Vollständigkeit

Kurz beantwortet

Fahrzeuge, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, sind während dieser Fahrten vorn und hinten mit dem amtlich gestalteten Schulbusschild zu kennzeichnen. Für andere Verkehrsteilnehmer gilt: An einer Haltestelle mit haltendem, warnblinkendem Schulbus darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und ohne Gefährdung vorbeigefahren werden.

Kennzeichnung in der Praxis

  • Vorn und hinten anbringen, gut sichtbar und nicht verdeckt.
  • Nur während der Schülerbeförderung führen, danach abnehmen.
  • Magnetausführung erleichtert den Wechsel zwischen Linien- und Schulfahrt.

Weitere Transportkennzeichnungen

KennzeichnungEinsatz
A-Tafel AbfallAbfalltransporte, orangefarbene Warntafel
BehindertentransportBeförderung von Menschen mit Behinderungen
SchaustellerfahrzeugFahrzeuge des reisenden Gewerbes

Was Verkehrsteilnehmer beachten müssen

Nähert sich ein gekennzeichneter Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle, darf er nicht überholt werden. Beim Vorbeifahren an einem haltenden Bus mit Warnblinklicht ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben – in beiden Fahrtrichtungen auf Straßen ohne bauliche Trennung.

Häufige Fragen

Muss das Schild dauerhaft am Fahrzeug bleiben?
Nein. Es gilt für die Zeit der Schülerbeförderung und sollte danach abgenommen werden.
Gilt die Kennzeichnung auch für Kleinbusse und Pkw?
Sobald Schüler im Rahmen der Schülerbeförderung transportiert werden, ist die Kennzeichnung vorgesehen.
Welche Größe brauche ich?
Wir liefern mehrere Formate; die Wahl richtet sich nach der verfügbaren Fläche an Front und Heck.

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