A-Tafel beim Abfalltransport: Wann sie ans Fahrzeug gehört
Stand: September 2026 · Kein Rechtsrat, keine Gewähr für Vollständigkeit
Kurz beantwortet
Wer Abfälle gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen einsammelt oder befördert, kennzeichnet das Fahrzeug vor und hinter der Fahrt mit der A-Tafel: weißes Schild, 40 × 30 cm, schwarzer Rand und schwarzes „A“. Die Kennzeichnung gilt nur während des Transports und wird danach wieder abgenommen.
Wer die Tafel führen muss
Die Kennzeichnungspflicht trifft Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Auftrag oder gewerbsmäßig unterwegs sind. Der private Transport eigener Abfälle zum Wertstoffhof fällt nicht darunter.
Die Tafel wird vorn und hinten am Fahrzeug angebracht, gut sichtbar und nicht durch Ladung, Aufbauten oder Kennzeichen verdeckt.
Maße und Ausführung
| Merkmal | Vorgabe |
|---|---|
| Format | 400 × 300 mm |
| Grundfarbe | Weiß mit schwarzem Rand |
| Zeichen | Schwarzes „A“, mittig |
| Anbringung | Front und Heck, gut sichtbar |
Warum magnetisch sinnvoll ist
- Die Kennzeichnung ist nur während der Beförderung gefordert – danach wird sie abgenommen.
- Ein Fahrzeug wird nicht dauerhaft als Abfalltransporter beschriftet.
- Wechselnde Fahrzeuge im Fuhrpark teilen sich einen Satz Tafeln.
Häufige Fragen
- Reicht eine Tafel am Heck?
- Nein, die Kennzeichnung gehört vorn und hinten ans Fahrzeug.
- Muss die Tafel reflektierend sein?
- Gefordert ist die weiße Tafel mit schwarzem A; eine reflektierende Ausführung ist zulässig und verbessert die Erkennbarkeit.
- Hält die Magnettafel auf der Heckklappe eines Transporters?
- Auf glattem Stahlblech ja. Kunststoff- und Aluminiumklappen sind nicht magnetisch – dort selbstklebend arbeiten.
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